Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB gelten für Verträge, die zwischen der eventure Group und ihren Auftraggebern geschlossen werden. Die folgende Fassung enthält die aktuelle Regelung für den DJ Service.

eventure Group
Kornweg 8
48683 Ahaus

1. Allgemeines

Unsere Vertragspartner werden nachfolgend als Auftraggeber und die eventure Group als eventure bezeichnet. Diese Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge zwischen Auftraggeber und eventure. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sowie weitere Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn eventure ihnen ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Individualvereinbarungen haben Vorrang.

2. Angebot und Vertragsschluss

Von eventure erstellte Konzepte, Präsentationen, Angebote, Entwürfe und sonstige Planungsleistungen sind eigenständige, vergütungspflichtige Leistungen. Sie werden auch dann in Rechnung gestellt, wenn es nicht zur Durchführung kommt, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

Der Vertrag wird mit schriftlicher Auftragsbestätigung, Unterzeichnung unseres Angebots oder Beauftragung per E-Mail wirksam. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung bindend.

Der Auftraggeber erklärt sich mit Annahme des Angebots damit einverstanden, dass im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen erstellt und von eventure zu Dokumentations-, Werbe- und Referenzzwecken genutzt und veröffentlicht werden dürfen.

3. Leistungsumfang

Zu den Leistungen von eventure zählen insbesondere alle Sach- und Dienstleistungen, die zur Durchführung der beauftragten Veranstaltung erforderlich sind. Der genaue Gegenstand ergibt sich aus dem Vertrag. Die zugrunde liegenden Personenzahlen müssen verbindlich und schriftlich bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vorliegen.

Die mitgeteilte Teilnehmerzahl gilt als selbstständiges Garantieversprechen des Auftraggebers. Unterschreitet die tatsächliche Zahl die ursprünglich angegebene Zahl um mehr als 10 %, ist eventure berechtigt, die vereinbarte Vergütung pro Teilnehmer angemessen zu erhöhen. Bei Überschreitung wird auf Basis der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet.

Alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen und von eventure angelieferten Gegenstände und Materialien müssen unmittelbar nach Veranstaltungsende gereinigt und abholfertig bereitgestellt werden. Fehlmengen werden zu Wiederbeschaffungspreisen berechnet. Für Aufräumen, Verpacken und Reinigen kann ein Zeitaufwand von 30,00 Euro pro Stunde und Person in Ansatz gebracht werden.

4. Leistungshindernisse, Lieferzeit, höhere Gewalt

Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind grundsätzlich verbindlich. Sollte eventure die vereinbarte Dienstleistung aus eigenem Verschulden oder durch das Nichterscheinen des gebuchten DJs nicht erbringen können, wird der bereits geleistete Betrag vollständig erstattet. eventure bemüht sich nach besten Kräften um kurzfristigen gleichwertigen Ersatz, kann dies jedoch nicht garantieren.

Leistungshindernisse außerhalb des Risikobereichs von eventure befreien eventure für die Dauer der Störung von den betroffenen Verpflichtungen. Tritt eine der Parteien zurück, sind die bis dahin angefallenen Kosten zu erstatten. Bei höherer Gewalt ist eventure berechtigt, hinsichtlich des nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

5. Anzahlung & Stornierungsbedingungen für den DJ Service

Zur verbindlichen Reservierung unserer DJ-Dienstleistung wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtbetrags fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsstellung zu leisten. Erst mit Eingang dieser Zahlung gilt der Auftrag als verbindlich bestätigt. Bei ausbleibender Zahlung behalten wir uns vor, den Termin anderweitig zu vergeben.

Der Restbetrag ist spätestens 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn per Überweisung zu begleichen, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Eine Stornierung durch den Kunden muss schriftlich erfolgen. In Ausnahmefällen kann eine Stornierung auch mündlich mit der Geschäftsführung selbst erfolgen.

  • Bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfreie Stornierung, die Anzahlung wird vollständig erstattet.
  • 59 bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Anzahlung werden einbehalten.
  • 29 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Honorars werden fällig.
  • Weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: der volle Gesamtbetrag wird fällig.

Bereits geleistete Zahlungen werden auf den jeweiligen Anspruch angerechnet. Von eventure gewährte Rabatte oder Preisnachlässe erfolgen ausschließlich auf freiwilliger Kulanzbasis. Sie begründen keinen Anspruch auf zukünftige Gewährung.

Sollte ein DJ kurzfristig durch Krankheit oder unvorhersehbare Umstände ausfallen, verpflichtet sich eventure, im Rahmen seiner Möglichkeiten gleichwertigen Ersatz zu stellen. Es entsteht in diesem Fall kein Anspruch auf Preisminderung oder Schadensersatz, sofern ein adäquater Ersatz bereitgestellt wird.

6. Absage der Veranstaltung durch behördliche Anordnung oder Verbot

Veranstaltungen, die ausschließlich in Form einer Live-Veranstaltung funktionieren oder Sinn machen, können vom Auftraggeber abgesagt werden, wenn gesetzliche Verbote oder behördliche Anordnungen die Veranstaltung untersagen. eventure wird dann alle Maßnahmen treffen, um unnötige weitere Kosten zu vermeiden. Der Auftraggeber trägt in diesem Fall nur die bis zur Absage bereits angefallenen Kosten.

7. Kontaktschutz, Loyalität

Der Auftraggeber verpflichtet sich, kein im Rahmen der Zusammenarbeit eingesetztes Aktionspersonal innerhalb von 12 Monaten nach der Veranstaltung ohne Einschaltung von eventure direkt oder mittelbar zu beauftragen.

8. Abrechnungsmodus, Zahlung, Projektfortschritt, Verzug

Das vereinbarte Honorar ist zwischen den Parteien nach Projektfortschritt vereinbart: 25 % des ausgewiesenen Endpreises als Akontozahlung für Konzeption, Planung und Leistungen im Vorfeld sowie 25 % des ausgewiesenen Endpreises spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn.

Sollten Zahlungen nicht rechtzeitig eingehen, behält sich eventure vor, bereits erteilte Aufträge nach schriftlicher Androhung und angemessener Fristsetzung zu stornieren. eventure kann mit Veranstaltungsende eine weitere Abschlagrechnung in Höhe von 25 % stellen, die bei Rechnungseingang fällig wird. Im Übrigen gelten 50 % des ausgewiesenen Endpreises sowie vom Auftraggeber beauftragte Zusatzleistungen sofort mit Eingang der Endabrechnung als fällig.

9. Beanstandungen, Mängel, Haftungsausschluss

Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäßer Lieferung sind am Ort der Übergabe sofort zu melden und auf dem Lieferschein zu vermerken. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. eventure haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei einfacher Fahrlässigkeit nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für wesentliche Vertragspflichten; die Haftung ist dann auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

10. Gefahrübergang

Mit Übernahme der Lieferungen beziehungsweise Sach- und Dienstleistungen geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung sowie Folgeschäden auf den Auftraggeber über.

11. Zugesicherte Eigenschaften

Ansprüche des Auftraggebers wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften können nur dann hergeleitet werden, wenn die zugesicherte Eigenschaft in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet ist.

12. Verschwiegenheit, Datenschutz

Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, über alle geschäftsinternen Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. eventure ist berechtigt, die erbrachten Leistungen als Referenz zu nutzen. Der Auftraggeber kann dem mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widersprechen, soweit er hierfür ein berechtigtes Interesse nachweisen kann.

13. Schriftform

Änderungen oder Ergänzungen sowie die Aufhebung einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform. Zur Aufhebung dieser Bestimmung genügt Textform, zum Beispiel per E-Mail.

14. Teilwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirtschaftlich möglichst nahekommende Regelung zu ersetzen.

15. Gerichtsstand

Unter Kaufleuten gilt für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand Ahaus.

16. Anwendbares Recht

Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: September 2025